UMWELTKENNZEICHNUNG VON VERPACKUNGEN

Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/851 über Abfälle, der Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Hersteller auf allen Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) Angaben zur Identifikation und Klassifizierung des Verpackungsmaterials machen. Diese Angaben basieren auf der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission.

Am 21. November 2022 wurde das italienische Ministerialdekret Nr. 360 vom 28. September 2022 veröffentlicht, das die Richtlinien zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen festlegt. Diese ermöglichen die Verwendung digitaler Kanäle zur Bereitstellung verpflichtender Umweltinformationen.

Auf dieser Seite können Sie die Umweltkennzeichnung unserer Verpackungen sowie Hinweise zur korrekten Entsorgung einsehen.

Zur besseren Übersicht wurden die Verpackungen in homogene Kategorien unterteilt und mit einer Abbildung oder allgemeinen Beschreibung versehen. Die entsprechende Materialcodierung gemäß Entscheidung 97/129/EG ist angegeben.

VERPACKUNGSMATERIALIEN UND ENTSORGUNG

BEUTEL
Umweltkennzeichnungscode: C/LDPE
Entsorgung: Gelbe Tonne/Gelber Sack (Kunststoffverpackungen

DOSE
Umweltkennzeichnungscode: PP05
Entsorgung: Gelbe Tonne/Gelber Sack (Kunststoffverpackungen)